Geschmacksmuster
Übersicht
Sachbegriff(saz)
Geschmacksmuster
Faktenblatt
Geschmacksmuster
T1--027 ddcNotations.2.name 01.01.2007
346.0484 ddcNotations.2.name 01.01.2007
Benutzt für Muster oder Modelle, die als Vorbilder für die geschmacklich-ästhetische Gestaltung von gewerblichen Erzeugnissen dienen und insofern rechtlich schutzfähig sind; Achtung für deutsche Sachverhalte gibt es den neuen Begriff "Design" vgl. Deutschland. Designgesetz
Geschmacksmuster 4157027-3
15.05.2020 ( 11:05:50)