Rumpelstilzchen

Übersicht

Werk, Objekt, Sammlung

Werk(wit)

Rumpelstilzchen

1812; Märchen

Faktenblatt

  • Bevorzugter Titel:
    • Titel des Werks Rumpelstilzchen

    Andere Titel:
    • Titel des Werks Kinder- und Hausmärchen Titelteil Rumpelstilzchen

    • Titel des Werks Rumpenstünzchen

    • Titel des Werks Oegemantsje (Bemerkungen ISO639: fry)

    Früherer bevorzugter Titel:
    • Rumpelstilzchen 4121598-9

    • ger (languageCodes.ger.name)

    • wit (entityCodes.wit.name)

    • 1812 ( datj)

    • XA-DE (countryCodes.XA-DE.name)

    • 041215982

    • 4121598-9 ( zg)

    • 12.2b (gndSystematic.12.2b.name)

    • f (partialStock.f.name)

    • s (partialStock.s.name)

    • o (usageIndicator.o.name)

    • v (usageIndicator.v.name)

    • w (usageIndicator.w.name)

    • Zeit- und Sachbezug: Der Titel stammt aus Fischarts "Geschichtsklitterung". Bereits um 1808 verfasst; in der Urfassung u.d.T "Rumpenstünzchen"; Ideen dazu von D. Wild und Fam. Hassenpflug.

    • Inhalt: Als ein Müller behauptet, seine Tochter könne Stroh zu Gold spinnen, hört der König davon und bringt sie auf sein Schloss, wo sie über Nacht spinnen soll - andernfalls müsse sie sterben. Als sie allein ist, erscheint ihr ein Männlein, welches anbietet, den Dienst zu leisten, wenn sie ihm etwas dafür gebe. Sie schenkt ihm ihr Halsband und das Männlein spinnt das Stroh zu Gold. Der König ist hoch erfreut, will aber noch mehr Gold und sperrt das Mädchen in eine größere Kammer. Wieder erscheint das Männlein, diesmal spinnt es um den Preis eines Ringleins. Am dritten Abend verspricht der König, er werde sie ehelichen, wenn sie auch die dritte, noch größere Kammer voll Stroh zu Gold spinnt. Da sie keinerlei Kostbarkeiten mehr hat, verlangt das Männlein ihr erstes Kind und sie verspricht es. Am nächsten Tag löst der König sein Versprechen ein und ehelicht die Müllerstochter. Übers Jahr bekommt sie ein Kind und das Männlein erscheint, um seinen versprochenen Lohn einzufordern. Da die Königin aber so schlimm weint, gibt es ihr drei Tage Zeit, um seinen Namen zu erraten - nur dann dürfe sie das Kind behalten. Als sie zwei Tage erfolglos geraten hat, berichtet ihr ein Bote am dritten Tag von einem sonderbaren Namen, den er gehört habe, als er ein Männlein um ein Feuer habe tanzen sehen: Rumpelstilzchen. Als sie den Namen ausspricht, zerreißt sich das Männlein vor lauter Wut selbst mit den Worten: „Das hat dir der Teufel gesagt!“. Geht auf ältere Volkssagen vom Teufel zurück (Angst vor Kindsentführung, Teufelspakt).

    • Überlieferung: In den KHM an Stelle 55, laut Märchenindex ATU 500 (übernatürlicher Helfer). Kleine Veränderungen in der Ausg. von 1819 (anstatt des Königs hört ein Bote den Namen). Vielfach neu bearbeitet (Janosch), parodiert (H. Mörike) und neu interpretiert (A. Hollmann).

    • B 1996, Kinder- und Hausmärchen, Ausg. letzter Hand (KHM 55)

    • Uther, H.-J.: Handbuch zu den "Kinder- und Hausmärchen" der Brüder Grimm : Entstehung - Wirkung - Interpretation. - De Gruyter. - Berlin, Boston. - 2013. - S. 131-135

    • rda (catalogingSources.rda.name)

    • DE-101

    • DE-101

    • 01.07.1988

    • Tu1

    • 12.06.2024 ( 13:20:15)